Finanzlexikon: Privatinsolvenz

Veröffentlicht: 31. Mai 2013 von
Auf dieser Seite wird kurz der Begriff Privatinsolvenz näher beleuchtet.

Definition

Den meisten sind Insolvenzfälle wie zum Beispiel die von Schlecker bekannt.
Doch es ist auch möglich, dass Privatpersonen Insolvenz anmelden, welches konsequenterweise als Privatinsolvenz bezeichnet wird.

So beschreibt nun den Begriff Privatinsolvenz die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen Person (= der/die Schuldner, Privatperson) gegenüber einem oder mehreren Gläubigern. Der Gläubiger könnte zum Beispiel eine Bank, ein Unternehmen oder eine andere Privatperson sein.

In der Regel schuldet eine insolvente Privatperson einer Bank Geld. Das Geld wurde ursprünglich im Rahmen eines Kredits geliehen und kann aus verschiedensten Gründen nicht mehr zurückgezahlt werden.
Im Rahmen einer Privatinsolvenz kann daher zum Beispiel ein neuer Tilgungsplan zur Rückzahlung der Schulden aufgestellt werden, um so das Leben auch trotz Schulden wieder etwas mehr genießen zu können.

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