Was ist die Versorgungslücke/Rentenlücke?

Veröffentlicht: 27. Februar 2015 Aktualisiert: 03. Januar 2024 von
In diesem Artikel wird Ihnen der Begriff der Versorgungslücke bzw. Rentenlücke genauer erklärt, gesagt was die Ursachen sind und was man zur Vorsorge unternehmen kann.

Begriffserklärung

Bei den Begriffen Versorgungslücke oder Rentenlücke haben die meisten Menschen direkt ein ungutes Gefühl – selbst wenn man nicht ganz genau weiß, worum es dabei eigentlich geht.
Die Verbindung aus den Begriffen „Versorgung“ und „Lücke“ bedeutet für uns automatisch ein Problem.

Doch wie entsteht diese sogenannte Renten- oder Versorgungslücke?
Die folgende Grafik (Download als PDF hier möglich) veranschaulicht den Begriff bildlich, wobei daran anschließend eine entsprechende schriftliche Erklärung folgt:

Versorgungslücke/Rentenlücke
Grafische Veranschaulichung der Versorgungslücke/Rentenlücke

  • Bei Krankheit oder Unfall und dadurch einsetzende Arbeitsunfähigkeit entspricht es den gesetzlichen Regulierungen, dass eine 100-prozentige Lohnfortzahlung während der ersten sechs Krankheitswochen von Seiten des Arbeitgebers gewährleistet wird.
    Während dieser Zeit hat der Erkrankte demnach wie gewohnt sein volles Gehalt zur Verfügung. Er bemerkt so also in der ersten Zeit seines Arbeitsausfalls finanziell noch nichts Negatives.
  • Ab der siebten Krankheitswoche wird diese Lohnfortzahlung von Seiten des Arbeitgebers jedoch eingestellt – die Krankenkasse springt ein und zahlt bis zur 79. Woche der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld in Höhe von ca. 75 Prozent des letzten Gehalts.
    Ab diesem Zeitpunkt fehlt dem Erkrankten demnach ein finanzieller Spielraum von 25 Prozent seines bisherigen Einkommens.
  • Ab der 79. Woche setzt die Erwerbsminderungsrente ein. Diese wird durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgezahlt und entspricht bei 100-prozentiger Erwerbsminderung maximal 40 Prozent des letzten Einkommens.
    Ab diesem Zeitpunkt muss der Erkrankte daher mit 60 Prozent weniger Gehalt auskommen. Damit beträgt die Versorgungslücke mindestens 60% im Bezug auf sein letztes Gehalt!

Definition "Versorgungs- oder Rentenlücke"

Die Versorgungs- oder Rentenlücke bezeichnet diesen Einkommensverlust, der durch keinerlei gesetzliche Absicherung abgefangen wird.
Zu alledem ist nicht nur das aktuelle finanzielle Desaster eine Gefahr, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt – auch die Absicherung der späteren Altersrente ist dann mehr als gefährdet.

Horrorvorstellung Berufsunfähigkeit

Die Rentenlücke wird von vielen Menschen kaum wahrgenommen, solange sie nicht direkt – also durch eine eigene Berufsunfähigkeit – damit konfrontiert werden.

Tatsächlich ist die Gefahr, sich in einer Rentenlücke wieder zu finden, jedoch ständig präsent. Insbesondere körperbetonte Berufe, wie etwa im Handwerk, bergen ein besonderes Risiko. Die Berufsunfähigkeit kann jedoch sowohl auf körperlichen als auch auf psychologischen Faktoren beruhen. Daher sind auch Arbeitnehmer in kaufmännischen oder sitzenden Berufen nicht selten ebenso betroffen.

Die Rentenlücke stopfen – so geht’s

Die Vorstellung, bei einer Arbeitsunfähigkeit in ein finanzielles Loch zu fallen, aus dem es kaum ein Herauskommen zu geben scheint, erschreckt viele Menschen.

Doch diese Gefahr kann eingedämmt werden: zum Beispiel mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann die Angst vor einem solchen wirtschaftlichen Chaos eindämmen. Es lohnt sich, gemeinsam mit dem Experten einer Versicherungsgesellschaft genau zu besprechen, was in welchem Maße abgesichert werden soll.

Die Leistungen variieren bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, haben im Grunde jedoch immer den gleichen Nenner: die Absicherung des Versicherten bei einer Berufsunfähigkeit sowie die Sicherung seiner Ansprüche auf eine angemessene Altersrente. Dabei zählen neben der finanziellen Absicherung der Angehörigen im Todesfall und der Einsatz der Versicherung ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent zu den möglichen Tarifoptionen.

Fazit

Rentner Ehepaar
© Rainer Junker | Dreamstime.com
Die Gefahr einer Berufsunfähigkeit besteht schlussendlich für jeden. Daher ist der Abschluss einer Versicherung ratsam, auch für Hausfrauen und –Männer, Freiberufler und Selbstständige.

Die Versicherung lohnt sich selbstverständlich lediglich in dem nicht wünschenswerten Fall einer Arbeitsunfähigkeit – tritt diese niemals ein, läuft die Versicherung logischerweise ins Leere. Trotzdem lohnt der Abschluss, denn vor Unfällen, Erkrankungen und Einschränkungen ist niemand vollkommen sicher und eine „spontane Rettung“ aus der Versorgungslücke im akuten Fall gibt es bislang nicht.

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