Typisch für den Winter ist auch Silvester und der Übergang zum neuen Jahr am 31.12..
Es ist dann auch erlaubt ein paar Tage vor diesem "Fest" Silvesterknaller, Böller, Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper für sein eigenes privates Feuerwerk zu kaufen.
In Deutschland beginnt die Verkaufszeit für Silvesterknaller am 29. Dezember und endet an Silvester. Den Rest des Jahres dürfen jedoch keine Feuerwerkskörper an Privatpersonen verkauft werden.
Die Gründe dafür liegen vor allem in den Sicherheitsbedenken beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Auch ist das Benutzen solcher relativ laut, weshalb ein ganzjähriger Verkauf nur zu unnötigem Lärm und Gefahr auf den Straßen sorgen würde.





