Eine Festlegung auf ein bestimmtes Monat, ab wann Winterreifen zu verwenden sind, gibt es nicht. Es gibt jedoch trotzdem eine Winterreifenpflicht, die bei "winterlichen Straßenverhältnissen" in Kraft tritt. Winterliche Straßenverhältnisse liegen beispielsweise bei
- Schnee,
- Schneeglätte, Schneematsch,
- und Glatteis
Der Fahrer eines Wagens muss selbst erkennen, ab welchem Zeitpunkt er Winterreifen verwenden möchte. Beispielsweise bräuchten sie für ein Auto, dass sicher den ganzen Winter in der Garage geparkt ist keine Winterreifen. Bei im Winter verwendeten Fahrzeugen, ist es dagegen empfehlenswert ab Mitte Oktober bis Anfang November auf Winterreifen umzusteigen. Gefahren werden sollten Winterreifen bis ca. April des nächsten Jahres. Dann können sie erneut Sommerreifen montieren.
Diese Zeiträume hängen aber sehr von der Wetterlage des "Einsatzgebiets des Fahrzeugs" ab und sollten deshalb je nach Wetterlage auch angepasst werden.
Leider steigt in diesem Fall die Unfallgefahr sehr, weshalb es sich empfiehlt in solchen Fällen auf das Auto komplett zu verzichten. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer!
Die Polizei ist im Falle von Sommerreifen bei Glatteis bzw. Schnee auf der Straße berechtigt, folgende Bußgelder zu verhängen. Außerdem wird in jedem Fall ein "Punkt in Flensburg" vergeben.
- 40 Euro bei keiner Behinderung bzw. Unfall
- 80 Euro bei Behinderung anderer
- 100 Euro bei Gefährdung anderer
- 120 Euro bei Unfall
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