Alle Städte und Gemeinden sowohl in Deutschland als auch Österreich haben einen Winterdienst, der bei Glätte, Eis oder Schnee die Straßen befahrbar macht.
Dabei werden die Straßen mit einem Schneepflug geräumt und anschließend mit Salz bestreut. Das Streuen von Salz führt zum einen dazu, dass weiterer Schnee auf der Straße liegen bleibt und zum anderen zum Schmelzen des Eises.
Der Winterdienst ist zum Räumen von Verkehrsstraßen verpflichtet. Dagegen ist ein Räumen von Fußgängerwegen oder Einfahrten hin zu privaten Garagen bzw. Häusern nicht die Aufgabe des Winterdienstes. Vielmehr ist der Hausbesitzer dafür zuständig.
Wichtig ist hier, dass hier je nach Kommune bereits um 7 Uhr morgens der Gehweg vom Schnee befreit sein muss, um Passanten nicht zu gefährden. Es ist sogar möglich, dass der Hausbesitzer für dadrurch verursachte Unfälle auf dem Bordstein haftet.




