Der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer
Im alltäglichen Sprachgebrauch
Bestimmt ist Ihnen schon aufgefallen, dass im alltäglichen Sprachgebrauch zwischen den beiden Begriffen Eigentümer bzw. Besitzer kein Unterschied gemacht wird und man in der Regel die beiden Begrifflichkeiten synonym verwendet.Wie die nächsten Absätze hingegen zeigen, ist dies jedoch falsch, da im rechtlichen Sinne sehr wohl ein Unterschied zwischen beiden Begriffen gemacht werden muss.
Der Besitzer
Nach § 854 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird jemand Besitzer einer Sache, sobald er "tatsächliche Gewalt über die Sache erworben [hat]".
Dass heißt, dass jeder der eine Sache in seinen Händen hält oder in seiner Wohnung aufbewahrt, auch als der Besitzer dieser Sache angesehen wird.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er auch Eigentümer der Sache ist.
Der Eigentümer
Dem Eigentümer hingegen gehört die Sache rechtmäßig, was als ein Grundrecht vom Grundgesetz (Artikel 14) geschützt wird.Dies führt dazu, dass der Eigentümer nach § 903 BGB mit seiner Sache, "soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, (...) nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen" kann.
Auf gut Deutsch kann man sagen: Sobald man Eigentümer einer Sache ist, kann man damit machen was immer man will, solange man der Allgemeinheit nicht schadet oder ein anderes Gesetz dagegen spricht.
Beispiele für die Grenzen des Eigentums sind beispielsweise:
- Ein Eigentümer eines Haus, welches unter Denkmalschutz steht, darf dieses nicht einfach abreißen.
- Der Eigentümer einer Waffe darf damit nicht einfach wild rumschießen.
- Der Eigentümer eines Rasenmähers darf nicht Mitten in der Nacht seinen Rasen mähen.
In der Regel sind der Besitzer und der Eigentümer die gleichen Personen. Aus rechtlicher Sicht ist dennoch eine Differenzierung nötig, um beispielsweise bei einem Mietvertrag die Besitz- und Eigentumsverhältnisse genau regeln zu können.
Im nächsten Abschnitt finden Sie einige Beispiele hierfür.
Beispiele
- Vermietung
Der Mieter ist der Besitzer der Wohnung, wobei der Vermieter der Eigentümer der Wohnung bleibt. - Typisches Beispiel aus der Schule
Der Schüler Anton leiht sich von seinem Sitznachbarn Hans einen Stift. Somit ist Anton der (aktuelle) Besitzer und Hans weiterhin der Eigentümer. - Diebstahl
Falls ein Dieb ein Smartphone klaut, ist er in diesem Moment zunächst der rechtmäßige Besitzer. Logischerweise kann aber der Eigentümer sein Eigentum grob gesagt wieder zurückfordern. - So ist es nahezu immer...
Ich schreibe gerade einen Text mit meinem selbstgekauften Laptop. Damit bin ich sowohl Eigentümer (da gekauft) als auch Besitzer (da ich aktuell damit arbeite). Arbeitet dagegen mein Bruder mit meinem Laptop, so ist dieser - wie bereits bekannt - nur der Besitzer und ich weiterhin der Eigentümer.