Neue Lebensmittel-Etiketten ab Dezember 2014

Veröffentlicht: 06. Januar 2015 Aktualisiert: 19. Mai 2023 von
Kurzbeschreibung: Im Dezember 2014 traten diverse neue Etikettiervorschriften in der EU in Kraft. Was sich insbesondere für Unternehmen aufgrund dieser ändert, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Änderungen im Dezember

Nährwerttabelle
© Alexskopje | Dreamstime.com
Die Menschen möchten wissen, was sie kaufen. Woher kommt das Produkt, wie wurde es hergestellt oder angebaut?
Diese Details gehören zu den Informationen, die nicht nur interessant für die meisten Menschen sind, sondern auch Hauptfaktoren zur Kaufentscheidung darstellen.

Die möglichst umfangreiche Beschriftung von Produkten gehört daher schon lange zum guten Ton, insbesondere in der Lebensmittelindustrie. Um zu ermöglichen, dass sich Kunden künftig noch besser und verlässlicher über die Inhaltsstoffe und andere wichtige Aspekte direkt auf der Packung des Produkts informieren können, traten im Dezember 2014 europaweit neue Vorschriften in Kraft.

Waren die Informationen, die aus gesetzlicher Sicht deklariert sein mussten, bisher eher spärlich, muss ab sofort wesentlich mehr ins Detail gegangen werden.
Lebensmittelverkäufer tun gut daran, diese Vorschriften einzuhalten – nicht nur, weil sonst Strafen drohen, sondern vor allem weil die Kundschaft immer mehr Wert darauf legt zu wissen, was sie kauft.

Um die Anforderungen mit so wenig Aufwand wie möglich erfüllen zu können, macht der Kauf eines soliden Etikettendruckers, beispielsweise auf ident24.de zu finden, durchaus Sinn.

Besser lesbar, detaillierter – das ändert sich auf den Etiketten

Pflichtangaben, zu denen beispielsweise neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum die Zutaten gehören, müssen künftig in einer Schriftgröße von mindestens 1,2 Millimetern deklariert werden. So soll sichergestellt werden, dass die Angaben gut lesbar sind.
Ausnahmen bilden lediglich kleinere Packungen. Hier gilt die Mindestschriftgröße von 0,9 Millimetern.

Für Allergiker soll das Einkaufen geeigneter Lebensmitteln leichter werden. Daher ist es von nun an Pflicht, die insgesamt 14 häufigsten Auslöser noch deutlicher zu deklarieren – beispielsweise unterstrichen, in größerer Schrift oder fett gedruckt.

Haselnüsse
Haselnüsse
Dazu zählen neben Soja und Sellerie beispielsweise Nüsse. Dies gilt künftig auch für unverpackte Ware wie etwa beim Metzger, Bäcker oder im Restaurant. Hier müssen Kunden bei Bedarf mündlich informiert werden, zusätzlich muss eine klare Auflistung der Inhaltsstoffe ausliegen und auf Anfrage ausgehändigt werden.

Auch Lebensmittelimitate müssen künftig klar ausgewiesen sein. Findet sich auf der Pizza also beispielsweise kein Käse, sondern ein Ersatz aus Pflanzenfett, muss dies eindeutig deklariert werden.

Nachteile dieser Kennzeichnungspflicht

Was gut klingt, kann auch Nachteile mit sich bringen. Dank der vielen Pflichtinformationen, die nun künftig auch in klar festgelegten Schriftgrößen auf der Verpackung prangern, könnte das Ganze durchaus unübersichtlich werden.

Auch der Mehraufwand, den diese Umstellung mit sich bringt, ist gerade für kleinere Händler nicht zu verachten. Die Umstellung ist zudem mit Kosten verbunden, was sich unter Umständen negativ auf die Produktpreise auswirken könnte.

Ausblick

Die Umstellung und Neuregelung ist mit diesen, im Dezember in Kraft getretenen, Maßnahmen jedoch noch nicht erledigt. Ab April werden die Richtlinien weiter verschärft: Beim Rindfleisch ist es bereits Pflicht, Details zum Aufzuchtsort und dem Schlachtdatum auszuweisen.
Dies gilt ab April auch für Schwein, Ziege, Schaf und Geflügel.

Dazu kommt ab 2016 eine Nährwerttabelle als Pflichtangabe, die über Inhaltsstoffe wie Zucker, Fett und Salz informiert.
Noch nicht klar beschlossen aber im Gespräch sind dazu Pflichtangaben auf vegetarischen und veganen Produkten.

Die Änderungen nehmen also kein Ende. Verbraucher, die unter Allergien leiden, können von den neuen Pflichtangaben sicherlich nur profitieren, auch wenn die Übersichtlichkeit darunter leidet.

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Stand aller Informationen: Januar 2015
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