Depot bei Bankpleite: Was passiert dann?

Veröffentlicht: 04. März 2014 Aktualisiert: 19. Mai 2023 von
Auf dieser Seite erfahren Sie, was mit ihrem (Aktien-)depot nach einer möglichen Pleite Ihrer Bank bzw. Onlinebank passiert und welche Rechte Sie haben.

Verzweifelte Frau nach Bankpleite
Muss man nach einer Bankpleite verzweifelt sein?
© Dmytro Konstantynov | Dreamstime.com
Privatanleger können nicht selbst an der Börse handeln. Dies ist ausschließlich Brokern (Börsenhändlern) und Kreditinstituten in vermittelnder Position vorbehalten.
Wer sein Geld in Wertpapiere anlegen möchte, benötigt daher ein Aktiendepot bei einer Bank.

Doch was passiert mit dem Depot, wenn diese, wie in der Vergangenheit vereinzelt geschehen, Pleite geht?

Banken sind nur Verwahrstellen für die Aktien

Grundsätzlich gilt, dass die Geldinstitute die Wertpapiere nur verwahren. Meldet eine Bank Insolvenz an - das kann auch bei Onlinebanken geschehen - bleiben Aktien und Investmentfondanteile das Eigentum des Anlegers. Dieser erleidet nur einen Verlust, wenn er Aktien von der Pleite-Bank selbst besitzt.

Der Inhaber des Depotkontos hat laut Insolvenzverordnung einen Rechtsanspruch auf die Aushändigung seiner Wertpapiere.
Sofern der Kunde es wünscht, darf die Bank das Depot einschließlich der darin befindlichen Aktien und Fondanteile sogar auf ein anderes Kreditinstitut übertragen.

Sonderfall bei pflichtwidrigen Machenschaften der Bank

In einigen Fällen kann das Finanzinstitut die bei ihm deponierten Aktien nicht zurückgeben, weil es diese unrechtmäßig unter der Hand verpfändet oder die Wertpapierorder überhaupt nicht ausgeführt und die Gelder des Kunden anderweitig verbucht hat.

Bei einem solchen Sachverhalt hat der Anleger nur einen Anspruch von neunzig Prozent des Papierwerts in einer maximalen Höhe von 20.000 Euro. Obwohl die ordnungsgemäße Hinterlegung der Wertpapiere, ob Streifband- oder Girosammelverwahrung, zunächst sicher erscheint, kann bei Depots mit größeren Einlagen der Verlust dadurch größer ausfallen.

Zwar wurde die Einlagensicherung nach EU-Recht, die Girokonten, Spareinlagen, Sparbriefe, Termin- und Festgelder schützt, mittlerweile angepasst, das Insolvenzrecht für diesen Fall ebenfalls anzugleichen, wurde indes scheinbar nicht für notwendig erachtet.

Problemfall Zertifikate

Ein Problemfall sind von der gestrauchelten Bank herausgegebene Zertifikate, die beispielsweise den DAX abbilden. Der schuldrechtliche Anspruch des Käufers besteht allein gegen das jeweilige Kreditinstitut.
Fließen die Papiere im Fall einer Bankpleite in die Konkursmasse ein, gelten die Anleger als Gläubiger der Bank.

Wie viel sie letztendlich zurückbekommen, richtet sich nach dem Ausgang des Insolvenzverfahrens. Nachdem der Insolvenzverwalter das Vermögen des Geldinstituts gesichtet hat, werden die Gläubiger aus dem Restvermögen ausgezahlt.
Zum Teil müssen die Zertifikatebesitzer lange warten und sehen auch dann oftmals nur einen Bruchteil ihres Geldes wieder.

Fazit

Zahlreiche Geldinstitute in der Euro-Zone stehen kurz vor der finanziellen Krise. Bankenpleiten wie die der Düsseldorfer „Noa Bank“ im Jahr 2010 oder der Slowenischen „Factor Banka“ 2013 können jederzeit wieder geschehen.
Wer seine Geldanlagen dann sicher wissen möchte, sollte sich schon vor Eröffnung eines Depots genauestens über das jeweilige Kreditinstitut informieren.

Stand der Informationen: Januar 2021

Autor: SiLip
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