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Wem gehört das Weltall?

Veröffentlicht: 09. Dezember 2012 Aktualisiert: 26. Dezember 2021 von
Hier erfahren Sie wie die Eigentumsverhältnisse im Weltraum geregelt sind.

Man möchte meinen, dass der Weltraum ein rechtsfreier Raum ohne geregelte Eigentumsverhältnisse ist und deshalb z.B. gelten würde: Wer als erster auf dem Mond eine Kolonie errichtet, dem gehören alle Bodenschätze des Mondes.
Diese Annahme ist jedoch falsch!

Vielmehr wurde im Jahre 1967 ein sogenannter Weltraumvertrag (später ein spezieller Mondvertrag) aufgesetzt, der die kommerzielle und forschungsorientierte Nutzung des Weltraums regelt. Der Weltraumvertrag ist sozusagen wie das Internet ein Produkt des Kalten Kriegs, weil die USA und ehemalige Sowjetunion so sicherstellen wollten, dass nicht eine Nation alleine den Weltraum für sich nutzt.

In diesem Vertrag wurde nun festgelegt, dass der Weltraum Eigentum der gesamten Menschheit ist und deshalb zunächst auch für kommerzielle Zwecke frei genutzt werden darf. Diese Nutzung ist jedoch auf eine Art und Weise durchzuführen, dass jede Nation der Erde davon profitieren sollte.

Der Mondvertrag sieht darüberhinaus vor, dass über die Verwendung der Bodenschätze eine internationale Organisation entscheiden sollte, sobald der Abbau dieser technisch möglich ist. Jedoch ist die Wirksamkeit dieses Mondvertrags umstritten, da beispielsweise die USA diesen nicht unterzeichnet haben. Deswegen sagen Experten auch, dass aktuell kein Staat und kein Unternehmen Ansprüche an Grund und Boden im Weltall auf Planeten, Monden und Asteroiden anmelden kann.

Es bleibt daher in Zukunft abzuwarten, wie sich die Eigentumsverteilung im Weltall entwickelt und ob der Rohstoffabbau im Sinne der gesamten Menschheit eingesetzt wird.

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