Der Buß- und Bettag
Buß- und Bettag: Der Abschluss des Kirchenjahres
Der Buß- und Bettag ist aktuell nur noch in einem deutschen Bundesland, und zwar in Sachsen, ein gesetzlicher Feiertag. In den Jahren von 1990 bis 1994 war der evangelische Feiertag auch in den übrigen Ländern einem Sonntag gleichgesetzt.
Nachdem der Buß- und Bettag in allen Bundesländern außer Sachsen im Jahr 1995 abgeschafft wurde, haben sich die übrigen Bundesländer teilweise auf Sonderregelungen für Schüler und Arbeitnehmer verständigt. So fällt beispielsweise in Bayern prinzipiell der Unterricht an den Schulen aus, sodass sowohl Schüler als auch Lehrer den Tag als Feiertag begehen können.
Zudem steht es Arbeitnehmern frei, an diesem Tag freizunehmen. Zwar wird in diesem Fall kein Urlaubstag berechnet, doch einen Anspruch auf Bezahlung gibt es auch nicht. Zudem herrscht in Bayern an diesem Tag ein Tanzverbot, da es sich um einen „stillen Tag“ handelt.
11 Tage vor dem ersten Advent wird Buße getan und gebetet
Seit dem Zweiten Weltkrieg wird der Buß- und Bettag immer am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des evangelischen Kirchenjahrs begangen, welches immer mit dem ersten Adventssonntag endet. Daher fällt der Buß- und Bettag immer auf den Mittwoch zwischen dem 16. Und dem 22. November.
Buß- und Bettag im Jahr 2024: 20.11.2024
(noch 60 Tage bis zum diesjährigen Buß- und Bettag)
Des Weiteren finden Sie hier eine Liste der Buß- und Bettage der vergangenen und vieler zukünftigen Jahre:
Woher kommt der Buß- und Bettag?
Schon im Mittelalter gab die Kirche regelmäßige Buß- und Bettage vor, die auch aus aktuellem Anlass zusätzlich angeordnet werden konnten. Mit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde dann die Grundlage für einen einheitlichen Buß- und Bettag geschaffen.
Dieser war jedoch nur von 1934 bis zum Zweiten Weltkrieg sowie in den Jahren von 1990 bis 1994 einheitlich in allen Bundesländern angelegt.