Zahlt die Privathaftpflicht meinen Gerichtsprozess? - Das zahlt die Haftpflicht wirklich
Über die Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen, die jede Privatperson haben sollte. Sie deckt alle wesentlichen Sach-, Vermögens- und Personenschäden ab, die schuldhaft verursacht wurden.Das kann durch Unaufmerksamkeit oder Ungeschicklichkeit geschehen. Dabei können hohe Schäden entstehen, gerade, wenn Personen verletzt werden.
Häufig herrscht jedoch Unklarheit darüber, was die Privathaftpflicht wirklich übernimmt, und was nicht.
Beispielsweise ist vielen nicht klar, dass die eigenen Kosten eines Gerichtsprozesses von der Privathaftpflicht nicht zwingend übernommen werden. Sie zahlt in der Regel nur den entstandenen Schaden des Dritten.
Häufig gehen jedoch Gerichtsprozesse voran, die den Schaden und den Verursacher erst feststellen. Die Übernahme der Gerichtskosten und die Abwehr unberechtigter Forderungen werden nur von bestimmten, in der Regel teureren Verträgen gedeckt.
Wenn der Verursacher persönlich verklagt wird, muss dieser im Rahmen einer einfachen Haftpflichtversicherung selbst die Kosten für die anwaltliche Beratung und im Unterliegensfall die Gerichtskosten tragen. Die Absicherung gegen diese Kosten kann man durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung erreichen. Diese bietet auch den Vorteil, dass man von Anfang an Rechtsberatung in Anspruch nehmen kann und nicht erst einen Prozess abwarten muss.
Was übernimmt die Haftpflichtversicherung?
Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung alle Schäden eines Versicherten, die dieser Dritten gegenüber schuldhaft verursacht hat und für die er nach dem Gesetz Schadensersatz zu leisten hat.
Typische Fälle sind
- Kleinerer Sachschaden: Aus Unaufmerksamkeit wird das Handy oder die Brille eines Freundes beschädigt.
- Sachschaden durch Unfall oder Unaufmerksamkeit: im Supermarkt stößt man mit dem Einkaufswagen gegen ein Regal mit teuren Spirituosen. Die Flaschen fallen herunter und brechen.
- Sachschaden an fremden Autos: auf dem Parkplatz des Supermarktes lässt man den Einkaufswagen kurz los, dieser rollt gegen ein fremdes Auto und beschädigt dieses.
- Personenschäden: ein Radfahrer stürzt, weil man unaufmerksam unberechtigt in seine Bahn geraten ist. Wenn sich dieser verletzt, sind neben dem Sachschaden an dem Fahrrad und der Kleidung auch Schmerzensgeld und die Kosten für die Behandlung zu bezahlen.
Das kann richtig teuer werden und bei schweren Verletzungen und bleibenden Schäden in die Hunderttausende gehen. - Vermögensschäden: im Falle eines Unfalls, bei dem der Andere so schwer verletzt wird, dass er seiner Arbeit nicht nachkommen kann und einen Verdienstausfall hat, kommt die Haftpflichtversicherung auch dafür auf.
- Aufsichtspflichtverletzungen: bei nicht schuldfähigen Kindern muss in der Regel der Schaden nicht beglichen werden.
Wenn jedoch die Aufsichtspflicht verletzt wird und das Kind verursacht einen Schaden bei einem Dritten, so ist das ein Fall für die Privathaftpflicht. - Schäden durch Haustiere: für größere Haustiere muss in der Regel eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Schäden, die kleinere Haustiere, wie Katzen, anrichten, sind in der Regel mitversichert.
In welchen Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?
Doch es gibt auch einige Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt:
- Schäden an nahen Angehörigen: Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden an Dritten. Nahe Angehörige, die im eigenen Haushalt leben, wie zum Beispiel Ehepartner oder Kinder, fallen regelmäßig nicht unter diesen Begriff.
- Vorsätzlich verursachte Schäden: wenn zum Beispiel aus Ärger gegen den Zaun des Nachbarn getreten wird und dieser dadurch beschädigt wird, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. In manchen Verträgen ist auch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Schäden aus strafbaren Handlungen: wenn im Rahmen einer strafbaren Handlung ein Schaden entsteht, z.B. Umstoßen eines Regals bei Flucht nach Ladendiebstahl.
- Schäden aus Gefälligkeitsverhältnissen: wenn man Freunden beim Umzug hilft oder im Urlaub in deren Wohnung die Pflanzen gießt und dabei etwas zu Bruch geht, haftet man selbst nicht für den Schaden. Daher muss auch die Haftpflichtversicherung nicht zahlen.
- Schäden an Mietsachen sind regelmäßig ausgenommen, wenn nicht ausdrücklich vereinbart: Zerkratzen des Parketts in der Mietwohnung.
- Schäden am eigenen Körper, die selbst zugefügt wurden.
- Schäden z.B. durch Hunde und Pferde. Diese müssen mit einer gesonderten Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
- Schäden durch Drohnen: Wer durch eine Drohne steuert und dabei Schäden verursacht, muss hierfür in der Regel ein gesondertes Modul in der Haftpflichtversicherung buchen oder eine gesonderte Drohnenversicherung abschließen.
Zusammenfassung
Typischer Versicherungsfall: eine mit einem Ball beschädigte Glasscheibe
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Dieses Risiko lässt sich einfach und vergleichsweise kostengünstig durch eine Haftpflichtversicherung ausschließen. Jedoch sollte man die Verträge immer genau prüfen und darauf achten, was wirklich abgedeckt ist.