Finanzlexikon: Tilgungsplan
Veröffentlicht: 20. Juni 2012
von Christoph Neumüller
Diese Seite erklärt Ihnen den Begriff des Tilgungsplans, der beispielsweise im Rahmen der Kreditaufnahme auftritt.
Definition
- Tilgungsplan
- Darunter versteht man die zeitliche Darstellung einer Kreditrückzahlung. Diese stellt über die gesamte Laufzeit hinweg die Zinsen und den entsprechenden Restbetrag dar. Beachten sie dazu das folgende Beispiel (vgl. nächster Abschnitt direkt auf dieser Seite).
Beispiel eines Tilgungsplans
Ein erweitertes Beispiel zur Kreditaufnahme finden sie hier.Dieses Beispiel zeigt einen Tilgungsplan für folgendes Beispiel:
- Peter leiht sich 100 Euro von Herbert.
- Sie vereinbaren einen Zinssatz von 5 Prozent pro Jahr.
- Es wird eine jährliche Rate von 25 Euro vereinbart, die zum ersten Mal nach Ablauf eines Jahres gezahlt wird.
- Die Zinsen werden jedes Jahr direkt gezahlt.
- 1. Januar Jahr 1:
Peter erhält die 100 Euro von Herbert. - 1. Januar Jahr 2:
- Peter zahlt 5% Zinsen: 5% * 100 Euro = 5 Euro
- Peter zahlt außerdem 25 Euro an Herbert (= 1. Tilgung)
- Es verbleibt eine Restschuld von 75 Euro
- 1. Januar Jahr 3:
- Peter zahlt 5% Zinsen: 5% * 75 Euro = 3,75 Euro
- Peter zahlt außerdem 25 Euro an Herbert (= 2. Tilgung)
- Es verbleibt eine Restschuld von 50 Euro
- 1. Januar Jahr 4:
- Peter zahlt 5% Zinsen: 5% * 50 Euro = 2,50 Euro
- Peter zahlt außerdem 25 Euro an Herbert (= 3. Tilgung)
- Es verbleibt eine Restschuld von 25 Euro
- 1. Januar Jahr 5:
- Peter zahlt 5% Zinsen: 5% * 25 Euro = 1,25 Euro
- Peter zahlt außerdem 25 Euro an Herbert (= 4. Tilgung)
- Es verbleibt eine Restschuld von 0 Euro
Die Schuld ist im fünften Jahr getilgt. Peter hat (1,25+2,5+3,75+5) Euro = 12,5 Euro Zinsen gezahlt. Zinseszinsen wurden hier nicht gezahlt, da die Zinsen direkt an Herbert gezahlt wurden und daher keine Zinsen auf Zinsen gezahlt werden. Das ist jedoch in der Praxis nicht üblich - jedoch zur einfachen Verständnis reicht dieses Beispiel auch aus.
Der Tilgungsplan wird oft vom Gläubiger erstellt und dem Schuldner nach dem Abschluss des Kreditvertrags gegeben.