Nur von der Kirchensteuer austreten - geht das?

Veröffentlicht: 21. September 2016 Aktualisiert: 07. September 2022 von
In diesem Artikel erfahren Sie, ob es möglich ist nur auf die Zahlung der Kirchensteuer zu verzichten, aber nicht aus der Kirche auszutreten?

Asamkirche in Aldersbach
Asamkirche in Aldersbach
Manche fragen sich vielleicht, ob es möglich ist aus der Kirche in der Hinsicht auszutreten, dass man keine Kirchensteuer mehr zahlt, aber trotzdem noch ein vollwertiges Mitglied der Glaubensgemeinschaft zu sein.

Rein rechnerisch würden sich daraus einige Vorteile bieten: So würde man beispielsweise in Bayern 8% von seiner Lohnsteuer als Steuer sparen und könnte als aktives Kirchenmitglied weiterhin am Gottesdienst teilnehmen oder Sakramente wie die Taufe, Hochzeit oder Kommunion empfangen. Auch die Beerdigung durch einen Priester wäre aufgrund dieser Denkweise möglich.

Doch dem ist nicht so!
Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil mit dem Aktenzeichen Az. 6 C 7.12 entschieden hat ist ein Austritt von der Kirche nur vollständig oder gar nicht möglich.
Wer demnach austritt, braucht zwar keine Kirchensteuer mehr zahlen, darf aber auch nicht mehr an der Glaubensgemeinschaft teilnehmen und beispielsweise nicht mehr kirchlich heiraten oder sein Begräbnis durch einen Priester durchführen lassen.
Folglich gibt es keinen reinen "Kirchensteueraustritt"!

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