Finanzlexikon: Gläubiger
Veröffentlicht: 20. Juni 2012
von Christoph Neumüller
Diese Seite erklärt Ihnen den Begriff des Gläubigers im Rahmen der Kreditaufnahme. Darüberhinaus wird der Begriff auch allgemein erklärt.
Definition
- Gläubiger
- Ein Gläubiger hat gegenüber einem Schuldner einen Anspruch auf Erfüllung einer Leistung oder Zahlung eines Geldbetrages. Im Rahmen der Aufnahme von Krediten ist der Gläubiger derjenige, der jemandem Geld leiht und dafür Zinsen und Zinseszinsen erhält.
Sehr verwandt zu diesem Begriff ist der Begriff des Schuldners, der Ihnen hier erklärt wird.
Beispiel: Kreditaufnahme
Herr Mader leiht Frau Kellermann 1.000 Euro. Frau Kellermann zahlt jährlich 7,5% Zinsen.Damit ist Herr Mader der Gläubiger von Frau Kellermann. Frau Kellermann zahlt als Ausgleich jedes Jahr Zinsen.
Außerdem wird natürlich eine Rückzahlung des Geldbetrags vereinbart, der im Tilgungsplan festgelegt wird.
Beispiel: Kauf
Ein Händler verkauft mir eine Uhr.Der Händler hat als Gläubiger Anspruch auf die Zahlung der Uhr. Das heißt ganz einfach, dass ich an der Kasse die Uhr bezahle.
Beispiel: Leihe
Franzi leiht sich ein Abendkleid von ihrer Freundin Antonia.Antonia hat als Gläubigerin Anspruch auf Rückgabe des geliehenen Abendkleids. Das bedeutet ganz einfach, dass Franzi das Kleid am nächsten Tag das Kleid der Antonia zurückgibt.


