Finanzlexikon: Insolvenz

Veröffentlicht: 31. Mai 2013 von
Auf dieser Seite wird Ihnen der Begriff Insolvenz näher und vor allem anschaulich erklärt. Auch wird auf den Begriff Konkurs eingegangen.

Definition Insolvenz

Der Begriff Insolvenz bezeichnet den Zustand eines Schuldners, wenn er nicht mehr in der Lage ist seine Schulden, insbesondere Geldschulden, an den Gläubiger zurückzuzahlen.
Der Schuldner wird daher als insolvent oder auch zahlungsunfähig bezeichnet.

Diese Definition beschäftigt sich im Allgemeinen mit der Insolvenz. In spezielleren Einträgen des Finanzlexikons erfahren Sie mehr zur Privatinsolvenz.

Zur Bedeutung der Insolvenz

Die Insolvenz verhilft einem unter Umständen überschuldeten Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen loszuwerden. Innerhalb eines Insolvenzverfahrens kann ein neuer Tilgungsplan für die Schulden vereinbart werden, sodass sich der Schuldner darauf konzentrieren kann, längerfristig die Schulden abzubauen.

So bedeutet die Insolvenz eines Unternehmens folglich nicht zwangsmäßig das Ende, sondern kann auch als Gelegenheit verstanden werden, die Schuldenlast zu reduzieren und während der Insolvenz auf das Kerngeschäft neu zu konzentrieren.

Konkurs oder Insolvenz?

Der beiden Begriffe Konkurs und Insolvenz werden weitgehend synonym verwendet, wobei der Begriff Konkurs vor allem in der Schweiz und Österreich verwendet wird und in Deutschland weniger üblich ist.

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