Ab wann brauche ich Winterreifen?
Hier erfahren Sie ab welchem Monat bzw. welcher Wettersituation Sie in Deutschland Winterreifen brauchen.
Eine Festlegung auf ein bestimmtes Monat, ab wann Winterreifen zu verwenden sind, gibt es nicht. Es gibt jedoch trotzdem eine Winterreifenpflicht, die bei "winterlichen Straßenverhältnissen" in Kraft tritt. Winterliche Straßenverhältnisse liegen beispielsweise bei
- Schnee,
- Schneeglätte, Schneematsch,
- und Glatteis
Der Fahrer eines Wagens muss selbst erkennen, ab welchem Zeitpunkt er Winterreifen verwenden möchte. Beispielsweise bräuchten Sie für ein Auto, dass sicher den ganzen Winter in der Garage geparkt ist, keine Winterreifen. Für Fahrzeuge mit denen Sie im Gegensatz dazu im Winter fahren möchten, ist es empfehlenswert ab Mitte Oktober bis Anfang November auf Winterreifen umzusteigen. Gefahren werden sollten Winterreifen bis ca. April des nächsten Jahres. Dann können Sie erneut Sommerreifen montieren.
Diese Zeiträume hängen aber sehr von der Wetterlage des "Einsatzgebiets des Fahrzeugs" ab und sollten deshalb je nach Wetterlage auch angepasst werden.
Leider steigt in diesem Fall die Unfallgefahr sehr, weshalb es sich empfiehlt in solchen Fällen auf das Auto komplett zu verzichten. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer!
Die Polizei ist im Falle von Sommerreifen bei Glatteis bzw. Schnee auf der Straße berechtigt, folgende Bußgelder zu verhängen. Außerdem wird in jedem Fall ein "Punkt in Flensburg" vergeben.
- 40 Euro bei keiner Behinderung bzw. Unfall
- 80 Euro bei Behinderung anderer
- 100 Euro bei Gefährdung anderer
- 120 Euro bei Unfall
Das könnte Sie auch interessieren: Die Polizei Bayern informiert hier auch über das Thema Winterreifen. Falls Sie aktuell überlegen neue Winterreifen zu kaufen, so können Sie diese beispielsweise A.T.U Auto-Teile-Unger bequem online kaufen.
Die gesetzliche Grundlage für diese Informationen zu Reifen ist im §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge der Straßenverkehrsordnung zu finden. Dort heißt es im Satz 3a:
"Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Quelle: Straßenverkehrsordnung
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