Was macht der Winterdienst?
In Deutschland und Österreich sind alle Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, einen Winterdienst einzurichten, der dafür sorgt, dass die Straßen bei Glätte, Eis oder Schnee sicher befahrbar sind. Dieser Winterdienst umfasst in der Regel das Räumen der Straßen mittels Schneepflügen sowie das Bestreuen mit Salz, um die Glätte zu bekämpfen. Das Salz hilft nicht nur dabei, den Schnee auf der Straße zu reduzieren, sondern trägt auch zur Schmelzung des Eises bei, was die Straßenbedingungen verbessert.
Die Hauptaufgabe des Winterdienstes besteht darin, Verkehrsstraßen frei zu halten. Das Räumen von Fußgängerwegen oder das Freimachen von Einfahrten zu privaten Garagen oder Häusern fällt jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Winterdienstes. Diese Verantwortung liegt vielmehr beim jeweiligen Hausbesitzer oder den Anwohnern. Es ist wichtig zu beachten, dass in vielen Kommunen die Gehwege bereits um 7 Uhr morgens vom Schnee befreit sein müssen, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten. Wenn dies nicht geschieht und es zu Unfällen aufgrund von nicht geräumten Gehwegen kommt, könnte der Hausbesitzer unter Umständen für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.



