Unterschied Konfitüre und Marmelade

Veröffentlicht: 30. Juli 2022 von
Sie stehen vor der Wahl: Soll ich Konfitüre oder Marmelade kaufen oder selbst machen? Doch gibt es hier einen Unterschied? Hier erfahren Sie mehr dazu!

Orangenmarmelade
Orangenmarmelade oder Orangenkonfitüre - Hier erfahren Sie was korrekt ist.
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Konfitüre oder Marmelade? Wo ist der Unterschied?

Auf vielen Frühstückstischen darf sie nicht fehlen und auch Kuchen und so manches Hauptgericht werden durch Marmelade oder Konfitüre abgerundet. Für die meisten Menschen gilt dabei: Hauptsache lecker.

Ob es sich bei dem süßen Brotaufstrich tatsächlich um Marmelade handelt oder doch um Konfitüre, scheint da erstmal nebensächlich. Und doch ist klar definiert, was sich als klassische Marmelade bezeichnen darf und was nicht – dank einer EU-Richtlinie.
Diese regelt seit 2003, unter welchen Bezeichnungen verschiedene Fruchtaufstriche deklariert werden dürfen, beziehungsweise müssen.

Gesetzliche Regeln zur Festlegung: Was ist Konfitüre, was ist Marmelade

Konfitüre definiert sich laut EU-Vorschriften, indem bei der Herstellung auch Früchte verwendet werden dürfen, die keine Zitrusfrüchte sind.
Die EU-Verordnung regelt zudem, dass sich der Aufstrich Marmelade nennen darf, wenn ausschließlich Zitrusfrüchte wie Mandarinen, Orangen oder Zitronen Verwendung finden – dabei müssen mindestens 200 g Frucht je 1 Kg Marmelade verwendet werden.

Genau wie Marmelade wird Konfitüre hergestellt, indem Früchte mir Zucker eingekocht werden. Allerdings dürfen in der Konfitüre auch Obstsorten wie etwa Äpfel, Erdbeeren, Heidelbeeren oder Hagebutten verwendet werden, was die Herstellung flexibler macht und oft mehr Anklang beim Verbraucher findet.

Gelee wird übrigens ähnlich hergestellt wie Marmelade und Konfitüre, jedoch werden hier keine eingekochten Früchte verwendet, sondern lediglich Fruchtsaft, Zucker und Geliermittel.

Quelle Bundesjustizministerium

Nie wieder die klassische Erdbeermarmelade?

Theoretisch müssten wir uns laut Konfitüren-Verordnung also von unserer allseits beliebten Erdbeermarmelade verabschieden. Dennoch finden wir eben diese immer wieder auf unserem Frühstückstisch – wie kann das sein?

Die Verordnung sieht, mit Rücksichtnahme auf unseren deutschen Sprachgebrauch, eine kleine Ausnahmeregelung vor: Die Zitrusfrucht-Regel wird für Produkte, die auf Bauern- und Wochenmärkten verkauft werden, aufgehoben.
Hier dürfen auch weiterhin Konfitüren mit Erdbeeren oder etwa Johannisbeeren unter der Bezeichnung Marmelade verkauft werden.

Irrglaube: Marmelade und Konfitüre unterscheiden sich nicht durch den vorgeschriebenen Zuckergehalt

Viele sind der Ansicht, der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre bestünde in ihrem Zuckergehalt. Das ist allerdings falsch. Sowohl bei Marmelade als auch bei Konfitüre muss der Zuckerwert über 55 Prozent liegen.

Der Fruchtgehalt variiert je nach Obstsorte. Die sogenannte „Konfitüre extra“, die von vielen Herstellern in den Supermärkten erhältlich ist, zeichnet sich durch einen deutlich höheren Fruchtanteil aus.
So werden etwa in einer normalen Konfitüre etwa 35 Prozent Erdbeeren verwendet, während die „Konfitüre extra“ etwa 45 Prozent der Früchte enthält.

Bei beiden Produkten ist die Verwendung von Konservierungsstoffen verboten. Während früher nur in Konfitüren Fruchtstückchen erlaubt waren, sind diese mittlerweile auch in der Marmelade nicht verboten.

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