Wie lange ein gutes neues Jahr wünschen?

Veröffentlicht: 21. Oktober 2023 von
Es gehört zum guten Ton, dass man sich ein gutes oder frohes neues Jahr wünscht. Doch wie spät im Januar darf/soll man in der Arbeit oder im privaten Umfeld noch ein gutes neues Jahr wünschen? Hier gehen wir der Sache mit Hilfe der Regeln der Knigge auf den Grund.

Ein gutes Neues!
Ein gutes Neues!

Es gehört sich einfach: Ein gutes Neues!

Auch ohne den Knigge verinnerlicht zu haben, gehört es schlichtweg zum guten Ton, sich gegenseitig ein „gutes Neues“ zu wünschen, wenn das Jahr noch in seinen Kinderschuhen steckt.
Doch hier ist es genau so, wie mit Geburtstagswünschen – irgendwann ist es einfach nicht mehr „aktuell“, ein gutes neues Jahr zu wünschen. Doch wie lange gehört die Neujahrs-Floskel dazu und ab wann sollte man darauf verzichten?

Kniggeregeln zu den Neujahreswünschen

Ganz klar: Jemandem eine gute Zeit, also in diesem Fall ein gutes bzw. frohes Jahr, zu wünschen, ist nie vollkommen falsch. Dennoch gibt es auch für Neujahrswünsche gewisse Regeln – zumindest laut der Benimmregeln des Knigge.

Der kennt, wie für vermutlich annähernd jede Lebenssituation, gewisse Faustregeln zum Neujahrswunsch.
Diese besagen: Freunden, der Familie oder auch den Kollegen darf bis etwa Mitte Januar ein „frohes Neues“ gewünscht werden – dann ist bis zum nächsten Jahr Schluss damit. Ab Mitte Januar wünschen wir, so Knigge, gegebenenfalls „alles Gute“ – allerdings nur im privaten Bereich. Geschäftspartner, Chefs und Co. sollten ab hier wieder ohne entsprechend persönliche Floskel verabschiedet werden.

Doch warum ausgerecht bis Mitte Januar?
Das liegt vor allem daran, dass die Weihnachtsferien in aller Regel etwa bis zum Ende der ersten Januarwoche dauern.
Daraufhin beginnt der Alltag und wir treffen uns häufig das erste Mal im neuen Jahr wieder. Hier ist es durchaus erlaubt und sogar erwünscht, auch den Kollegen und Geschäftspartnern, die man nun das erste Mal wiedersieht, ein gutes neues Jahr zu wünschen.

Übrigens: Nicht nur Freunde des Knigge-Ratgebers legen durchaus Wert darauf, dass auch in der Neujahrspost die korrekte Schreibweise Beachtung findet. Dass das gar nicht so einfach ist, zeigen viele Neujahrskarten oder die guten Wünsche als Abschiedsfloskel unter E-Mails. Es gehört also nach wie vor auch zum guten Ton, die Neujahrswünsche korrekt zu Papier zu bringen.

Das bedeutet: „Neues“ wird in diesem Fall nur dann großgeschrieben, wenn die verkürzte Form „Wir wünschen ein frohes Neues“ gewählt wird. Involvieren wir das dazugehörige Substantiv „Jahr“, wird „neues“ als Adjektiv klein geschrieben. Es muss also heißen: „Wir wünschen ein frohes neues Jahr.

Verspätete Neujahrswünsche?

Ist es dennoch nicht zu vermeiden, dass der erste Kontakt im neuen Jahr erst nach Mitte Januar stattfindet und dennoch das Bedürfnis herrschen, ein gutes Neues zu wünschen, sollte zumindest klar gemacht werden, dass der verspätete Zeitpunkt nicht ignoriert wird.
Es bieten sich also erklärende Worte an, wie etwa „Auch wenn das Jahr bereits ein wenig älter ist, wünschen wir dennoch viel Erfolg und Glück für die kommenden Monate!“.

Fazit

Knigge hin oder her – klar ist, dass sich jeder über gute Wünsche freut. Vollkommen egal, zu welchem Zeitpunkt diese ausgesprochen werden. Wenn man bedenkt, dass es schlussendlich doch darum geht, dass eben diese guten Wünsche vor allem ehrlich gemeint sein sollten, ist der Zeitpunkt schlussendlich relativ unwichtig. Gute Wünsche haben kein Verfallsdatum und in die richtigen Worte gefasst gehören sie wohl zu den wenigen Floskeln, die wirklich immer passen.

Christoph Neumüller 2002-2024 - dasinternet.net - Alles was das Internet kann...
Die Haftung für den Inhalt verlinkter Websites ist ausgeschlossen. Die Seite enthält ggf. Werbung in Form von Links und Bannern.
Kennzeichnung externer Links mit: | Kennzeichnung Werbelinks mit: | Letztes Update dieser Seite: 21.10.2023 - 22:08:29